Bereits sehr junge Kinder bringen sehr deutlich zum Ausdruck, was sie wollen und was sie nicht wollen. Sie zeigen durch ein Lächeln, was ihnen angenehm ist und durch weinen oder das Wegdrehen des Kopfes, was sie nicht mögen.
Allerdings ist so ein Menschenkind ein sehr unfertiges Wesen, wenn es zur Welt kommt. Es ist abhängig von der Liebe und Fürsorge der erwachsenen Bezugspersonen. Im Gegenzug dazu sind die Erwachsen für das Wohlergehen verantwortlich. Die Kindheit steht als Entwicklungsphase unter stattlichem Schutz. Erwachsene sind verpflichtet die Kinderrechte zu beachten und umzusetzen.
Beim Recht nach Fürsorge ist das noch relativ einfach.
Aber wie steht es um das Recht nach Beteiligung und Mitbestimmung? Wie kann das umgesetzt werden? Und vor allem: Ab welchem Alter?
Diese Fragen stellen sich viele junge Familien, die engagiert dafür eintreten, dass ihre Kinder unbelastet aufwachsen und ihre Persönlichkeit wirklich entfalten dürfen.
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